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Feuerwehr Kaarst - Brandschutzdienststelle
Seit dem Jahr 2004 nimmt die Stadt Kaarst die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle nach § 5 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FSHG) wahr.
Seit diesem Zeitpunkt verfügt die Stadt Kaarst über die personelle und organisatorische Möglichkeit, die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes eigenverantwortlich durchführen zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt hat diese Aufgabe der Rhein-Kreis Neuss für die Stadt Kaarst wahrgenommen.

Im Einzelnen ist die Brandschutzdienststelle für folgende Aufgaben zuständig:
  • Für Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
  • Für die Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Je nach Gefährdungsgrad ist eine Brandschau in Teitabständen von längstens 5 Jahren durchzuführen.
  • Die Überprüfung von baulichen Anlagen nach den Sonderbauschriften.
  • Brandschutztechnische Beurteilungen von Bebauungsplänen, Löschwasserversorgung und Straßenbaumaßnahmen.
  • Desweiteren gehört die Beratung von Sachverständigen, Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Behörden in Fragen des Brandschutzes zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle.

Ihre Ansprechperson im Bereich Vorbeugender Brandschutz

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Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
Zimmer 10

Tel.:    02131 - 987 210
Fax:    02131 - 9877 210
mail:   - / -


Sprechzeiten: Mo - Fr 8:30 - 12: Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung







 
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