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Feuerwehr Kaarst - Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e. V

Gemäß § 1 des Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) muss die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. 

Auch die Freiwilligen Feuerwehren sind von den immer knapper werdenden öffentlichen Mitteln betroffen. 

Um die Feuerwehr über die gesetzlichen Verpflichtungen der Stadt hinaus unterstützen zu können, gründete sich der "Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.V." unter der Berücksichtigung, dass die Stadt Kaarst selbst Ihrer Pflichtaufgabe der Schaffung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr weiterhin in vollem Umfang verpflichtet bleibt.

Die primär in der Satzung verankerten Ziele des Vereins sind:

  • ideelle und materielle Unterstützung der Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr Kaarst
  • Förderung der Jugendarbeit innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kaarst
  • Würdigung besonderer Leistungen von Einzelpersonen oder Institutionen auf dem Gebiet des Brandschutzes
  • Betreuung der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Kaarst
  • Öffentlichkeitsarbeit 


Wenn Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen möchten, könne Sie hier die Beitrittserklärung sowie die Satzung herunterladen. 


Beitrittserklärung (pdf)

Satzung (pdf)
 
 
Adresse:
Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.V., 
Erftstrasse 50
41564 Kaarst
Telefon: 02131 - 66 50 50

Vorsitzender: 
H. Berger

Geschäftsführer:
P. Palmen







 
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